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Qualifizierung zum Nachbarschaftshelfer

im Umfang eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI

Ort
Tagungshaus Kolping-Bildungsstätte
Gerlever Weg 1 48653 Coesfeld

Veranstalter
Kolpingwerk

TermineDi, 21.11.2023, 09:00 Uhr - 17:00 UhrTermin buchen

Mit freundlicher Unterstützung der AOK NordWest

AOK NordWest
 

In Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münster und das westliche Münsterland

Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
 

AnFöVO Basiswissen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung)

In Nordrhein-Westfalen werden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag aktuell in der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO)“ vom 23. Januar 2019 geregelt.

Zu den Anbietern gehören unter anderem „Einzelpersonen, die auf der Basis eines freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem persönlichem Bezug ehrenamtlich tätig werden (Nachbarschaftshilfe)“.

Was ist Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe wird als eine freiwillige Unterstützung von Personen verstanden, die nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt wird.

Ist ein Ehrenamt das von einem Mensch ausgeübt wird, ohne dass dabei der Erwerb eines Einkommens angestrebt wird.

Als Aufwandsentschädigung besteht hier die Möglichkeit von einem Betrag von 125 Euro monatlich zu erhalten.

Für wen ist Nachbarschaftshilfe gedacht?

Für Menschen ab einem Pflegegrad, mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihrer häuslichen Umgebung, unabhängig vom Alter.

Die Unterstützungen im Alltag benötigen z. B. Einkaufen, Arzt Begleitung, Haushalt, Spaziergänge ...keine Handwerksleistungen, Pflegeleistungen o.ä.

Diese Personen stellen dabei die Anspruchsberechtigten des monatlichen Entlastungsbetrages von 125 Euro nach § 45b SGB XI dar.

Voraussetzungen:

  • der Anbieter hat ein Mindestalter von 18 Jahren 
  • ist nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
  • lebt nicht in demselben Haushalt
  • es sollte eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung bestehen

Kursziel:

Vermittlung von fachlichen Inhalten zum Thema Nachbarschaftshilfe: Alltagskompetenz, Krankheitsbildern, Kommunikation, Nähe und Distanz, einfache Hilfen u.v.m.

Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die Fortbildung, welcher bei der Pflegeversicherung der Person mit Hilfebedarf eingereicht werden kann.

Dieser Nachweis ist ab dem 31.12.2023 erforderlich.

Dozierende

Sabine Hoffmann-Landwehr, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münster und das westliche Münsterland

Zielgruppe

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten.

Termin

21.11.2023, 09.00 Uhr – 17.00 Uhr

Kurs-Nr.

08-2023-11-124

Teilnahmezahl

maximal 10

Kostenbeitrag

für Stehkaffee und Mittagessen 18,-€

Anmeldung

  • Lea Honrath

    Sekretärin - Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung, Sterbe- und Trauerbegleitung, Fachkräfte der Behindertenhilfe

    +49 2541 803-132
    E-Mail


Fachliche Fragen

  • Petra van Husen

    Pädagogische Leitung - Hörschädigung und Kommunikation, Weiterbildung Musik, Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung, Fachkräfte der Behindertenhilfe, Geschäftsleitung / Leitung, Pädagogik

    +49 2541 803-114
    E-Mail

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Anschrift

Kolping-Bildungsstätte
Coesfeld GmbH
Gerlever Weg 1
48653 Coesfeld

Kontakt

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