Personal tools
You are here: Home Fortbildungsangebote Bildungsurlaub / Bildungsscheck
Document Actions

Bildungsurlaub / Bildungsscheck

by Martin Pälmke last modified 2012-01-29 09:14

Bildungsurlaub
Fortbildungen, die als Maßnahmen gem. §9 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes ( AwbG / NRW) anerkannt werden, enthalten in der Kursausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Nach diesem Gesetz erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres bis zu fünf Arbeitstage berufliche Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Sonderregelungen gelten für Beamte und Auszubildende.

„Bildungsscheck NRW“
Für unsere Kurse im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erkennen wir den „Bildungsscheck NRW“ an. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage und unter:  http://www.bildungsscheck.nrw.de


Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: