Bildungsurlaub / Bildungsscheck
Bildungsurlaub
Fortbildungen, die als Maßnahmen gem. §9 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes ( AwbG / NRW) anerkannt werden, enthalten in der Kursausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Nach diesem Gesetz erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres bis zu fünf Arbeitstage berufliche Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Sonderregelungen gelten für Beamte und Auszubildende.
„Bildungsscheck NRW“
Für unsere Kurse im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erkennen wir den „Bildungsscheck NRW“ an. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage und unter: http://www.bildungsscheck.nrw.de


